Ich übernehme für Sie:

Die Buchführungserstellung wird immer komplexer und die Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) müssen genau eingehalten werden.

Gesetzlich ist dieses im HGB geregelt, hier ein Ausschnitt:

§ 238 HGB Buchführungspflicht

1Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
2Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
3Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Buchungsgrundsätze sind:

Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen

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vollständig,

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richtig,

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zeitgerecht,

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geordnet und

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verständlich sein.

Wenn Buchungen und Aufzeichnungen verändert worden sind, muss das erkennbar sein.

* Meine Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.